Vertrags-und Zahlungsbedingungen (AGB)
Das Telematikwerk GmbH, Stand 01.12.2025
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung der von der „Das Telematikwerk GmbH“ gelieferten Waren und Dienstleistungen zwischen dem Kunden und der „Das Telematikwerk GmbH“, Wolfratshauser Str. 150, D – 82049 Pullach als Betreiber des Dienstes Telematikwerk (im Folgenden als „Telematikwerk“ bezeichnet).
1. Begriffsbestimmung/ Leistungsbeschreibung
1.1 Das Telematikwerk ist der Aufbau und die Struktur der Dienstleistung, die es ermöglicht, über das Internet mit einem Computer oder einem Android/iOS kompatiblen Mobiltelefon Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit einer Telematikwerk-Hardware ausgestattet sind.
1.2 Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit einer Telematikwerk- Hardware ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einer Telematikwerk-Hardware ist für die Funktion des Dienstes der Telematikwerk Webservice zwingend notwendig.
1.3 Die Telematikwerk-Hardware sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage GPS-Positionsdaten der Telematikwerk-Hardware in Form von Datennachrichten über das GSM-Mobilfunknetz an den Telematikwerk Webservice gesendet werden.
1.4 Der Telematikwerk-Webservice ist für den Kunden eine technische Plattform, die die Kommunikation mit der Telematikwerk-Hardware gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet.
2. Vertragsverhältnis
2.1 Der Vertrag beginnt mit Aktivierung des Gerätes auf der vom Telematikwerk betriebenen Plattform und dem Eingang des vollständig ausgefüllten, schriftlichen Nutzungsvertrages/Aufschaltauftrag unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Erwerb der Telematikwerk -Hardware und Aktivierung seines Accounts richtige Angaben zu machen und evtl. Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei wissentlich falschen Angaben oder Nichtmitteilung von Änderungen kann das Telematikwerk die in der Telematikwerk-Hardware befindliche Datenkarte sofort sperren, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann.
2.3 Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen zum Schriftformerfordernis.
3. Gewährleistung, Haftung
3.1 Positionsdaten werden durch die, vom Telematikwerk gelieferten Hardware per GPS-Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-Signal selbst und von den Umgebungsbedingungen der Telematikwerk-Hardware abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen dem Telematikwerk-Terminal und dem Telematikwerk-Webservice erfolgt per Datenübertragung über das GSM-Mobilfunk-Netz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort der Telematikwerk-Hardware und folglich die zeitnahe, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.
3.2 Das Telematikwerk haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet das Telematikwerk nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden sowie an das Netz übergebene Daten an den Telematikwerk-Webservice ausgeliefert werden können.
3.3 Das Telematikwerk haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.
3.4 Das Telematikwerk haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die unter „Leistungsbeschreibung“ genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den das Telematikwerk keinen Einfluss hat und der das Telematikwerk von seiner Leistungspflicht befreit.
3.5 Das Telematikwerk haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der an die Telematikwerk-Webservice übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung des Telematikwerk-Portals zugesichert.
3.6 Das Telematikwerk haftet nicht für Finanzamt konforme Daten, sollte der Telematikwerk-Webservice zur Fahrtenbuchführung für die Finanzbehörden verwendet werden.
3.7 Das Telematikwerk haftet nicht für von der Bordelektronik abweichende Daten, insbesondere für Kilometerstände.
3.8. Das Telematikwerk haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des Telematikwerk-Webservice und von Telematikwerk-Hardware entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Telematikwerk. Soweit es sich bei Vertragspartnern um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung) ausgeschlossen. Soweit rechtlich zulässig, gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter mögliche Haftungsansprüche. Etwaige Schadensersatzansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, auf die Höhe der an das Telematikwerk gezahlten Entgelte für die Nutzung der Plattform für längstens ein Jahr begrenzt.
3.9 Das Telematikwerk haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde die Telematikwerk-Hardware und den Telematikwerk-Webservice für Anwendungen nutzt, für die gesetzlichen Definition/ Richtlinien existieren und er den sich hieraus ergebenden Anforderungen nicht genügt. Der Kunde hat entsprechende Informationen, Genehmigungen und Freigaben bei den jeweiligen Behörden/Stellen auf eigene Kosten einzuholen und bei technischen und/ oder Gesetzesänderungen diese auf eigene Kosten zu erneuern.
3.10 Weder das Telematikwerk noch eine mit dem Telematikwerk verbundene Gesellschaft, ein Zulieferer, Subunternehmer oder sonstiger mit dem Vertrieb, Betrieb oder Montage von Telematikwerk-Hardware Beteiligter haftet dem Kunden oder einem Dritten gegenüber für jeglichen direkten, indirekten, nebensächlichen oder Folgeschaden (darunter inbegriffen in jedem Fall der Schaden, der durch die Unmöglichkeit der Benutzung der Webseite, Verlust von Daten oder Informationen, Gewinn- oder Einkommensausfall, Verlust an Verträgen oder Aufträgen, Schaden als Folge von Stagnation oder anderen Schaden entsteht), der sich aus der Benutzung der Telematikwerk-Webservice oder der Telematikwerk-Hardware ergibt oder damit zusammenhängt, und zwar auch dann, wenn das Telematikwerk über die Möglichkeit des Auftretens eines solchen Schadens informiert wurde.
3.11 Das Telematikwerk haftet nicht für Schäden, die dem Kunden bei der Nutzung von kundeneigenen GSM-Mobilfunkkarten aufgrund von erhöhtem Datenvolumen, Roamingkosten und/ oder abweichenden Verbindungsentgelten entstehen.
3.12 Das Telematikwerk haftet nicht, wenn Benachrichtigungen, insb. Alarme nicht oder verspätet beim Kunden eingehen, soweit das Telematikwerk kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
4. Systemzugang
4.1 Für den Zugang zum Telematikwerk-Portal nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.
4.2 Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich genannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten, wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
4.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des Telematikwerk-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
4.4 Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte nicht Kenntnis dieser Daten erlangen können.
4.5 Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden (seine berechtigten Nutzer) zum Zugang und Nutzung des Internetportals des Telematikwerk in vereinbartem Umfang, insbesondere abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des Telematikwerk Web Service, sowie zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten im Daten-Format, sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.
4.6 Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu der Internetplattform ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang und / oder deren Beseitigung Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche dem Telematikwerk entstehenden Kosten.
4.7 Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zum Telematikwerk-Portal unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er das Telematikwerk hierüber unverzüglich informieren. Das Telematikwerk wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zu Telematikwerk mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. Das Telematikwerk ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Hardware
5.1. Die vom Telematikwerk gelieferte Telematikwerk-Hardware wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Die in der Telematikwerk-Hardware eingesetzte Datenkarte kann räumlich nur im Bereich der EU und der Schweiz genutzt werden. Die SIM-Karte bleibt, sofern sie vom Telematikwerk geliefert wurde, Eigentum des Telematikwerk. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden untersagt.
5.2 Das Telematikwerk haftet nicht für eine ordnungsgemäße Montage der Telematikwerk-Hardware und die erforderlichen technischen Spezifikationen in der Montageumgebung, solange die Montage nicht durch das Telematikwerk direkt ausgeführt wird.
5.3 Es gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Telematikwerk-Hardware Eigentum des Telematikwerk.
6. Entgelte, Zahlung
6.1. Das Telematikwerk berechnet dem Kunden die für die Nutzung des Dienstes gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte im Voraus. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
6.2 Ein Datentransfer gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch eine Telematikwerk-Hardware an das GSM-Mobilfunknetz übergeben wurde. Der Inhalt des Datensatzes ist hierbei unerheblich.
6.3 Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch das Telematikwerk dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu.
6.4 Die Kosten für den Zugang zum Telematikwerk-Portal verwendeten Internetzugang seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software sind nicht Bestandteil dieses Vertrages zur Nutzung des Telematikwerk-Portals.
6.5 Einwendungen gegen die vom Telematikwerk gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich gegenüber dem Telematikwerk erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.
6.6 Das Telematikwerk behält sich das Recht vor, sämtliche, zwischengespeicherten Daten aus Datentransfers nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
6.7 Im Falle des Zahlungsrückstandes mit den Nutzungskosten für mindestens 1 Ortungssystem werden die Nutzungskosten für alle, im Auftrag des Kunden auf der Plattform aufgeschalteten Ortungssysteme bis zur frühestmöglichen, ordentlichen Vertragsbeendigung im Voraus fällig.
6.8 Das Telematikwerk behält sich vor, den Telematikwerk-Zugang des Kunden unter den Voraussetzungen des § 45k TKG zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt in Höhe von mindestens € 75,00 in Zahlungsrückstand ist. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Nutzungskosten bis zur Vertragsbeendigung. Die Kosten der Sperrung und Entsperrung in Höhe von 25,00 EUR werden dem Kunden belastet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
6.9 Bei Kunden mit Firmensitz in Deutschland erfolgen sämtliche Zahlungen mittels SEPA-Lastschrifteinzug durch das Telematikwerk. Sein Einverständnis zu diesem Verfahren erteilt der Kunde bei Vertragsabschluss. Sollte eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, wird für jeden Lastschriftrückgang eine Kostenpauschale in Höhe von € 12,00 erhoben.
6.10 Bei Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands sowie bei Kunden, die ausdrücklich keinen SEPA-Lastschrifteinzug wünschen oder die Zustimmung zum Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss widerrufen, sind die in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf ein von Telematikwerk angegebenes Konto zu überweisen. Die Gebühr für die manuelle Bearbeitung der jeweiligen Zahlung beträgt zusätzlich 2,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Rechnungslegung.
7. Tarif „Basic“ ohne zusätzliche Dienste
Die Erbringung vertragsgerechter Leistungen beim Tarif „Basic“ durch das Telematikwerk setzt voraus, dass der Kunde das System fachgerecht eingebaut, das Benutzerkonto eingerichtet, das Gerät ordnungsgemäß aktiviert und das Fahrzeug vollständig eingerichtet hat. (s. Handbuch Basic „Die ersten Schritte“). Das Telematikwerk haftet nicht für eine fehlende Datenübertragung, wenn dies auf eine unvollständige oder fehlerhafte Montage, Ersteinrichtung oder Aktivierung zurück zu führen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Credit-Konto zu Beginn des ersten Vertragsjahres und binnen der ersten vier Wochen
eines jeden Verlängerungsjahres mit einem Mindestwert von € 21,00 aufzuladen. Während eines Vertragsjahres nicht verbrauchte Credits verfallen nicht. Ein Verstoß hiergegen berechtigt das Telematikwerk, die Datenkarte der Telematikwerk-Hardware zu sperren. Zu einer Reaktivierung muss der Kunde die Telematikwerk-Hardware zum Austausch der Datenkarte an die Telematikwerk-Webservice einschicken. Hierdurch entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von € 49,00 netto zzgl. ges. MwSt., die dem Kunden mit Rücksendung der reaktivierten Telematikwerk-Hardware in Rechnung gestellt werden.
Soweit gesetzlich zulässig, sind jedwede Ansprüche des Kunden gegen das Telematikwerk in Zusammenhang mit der Sperrung ausgeschlossen. Der Kunde ist für den Einsatz und Verbrauch der Credits allein verantwortlich.
Der Kunde hat die Möglichkeit, auch während eines laufenden Vertragsjahres in einen Fleet-Vertrag zu wechseln, ohne dass ein verbleibendes Credit-Guthaben verfällt. Es kann bei Inanspruchnahme von sonstigen Diensten verrechnet werden.
8. Aktion Fleet/Leasing
Der Kunde schließt mit einem Leasingpartner oder dem Telematikwerk einen Vertrag mit einer Laufzeit von 36 oder 48 Monaten ab. Der Leasingvertrag kommt nach positiver Bonitätsprüfung zwischen dem Kunden und der Leasingfirma zustande. Mit Versand der Geräte wird der Tarif FLEET mit den Optionen Auswertungen und Alarm durch die Telematikwerk auf dem Telematikwerk Portal für die Dauer der Laufzeit des Vertrages initiiert. Vor Vertragsablauf wird der Kunde schriftlich informiert und darum gebeten, mitzuteilen, ob er die Weiternutzung der vormals geleasten Systeme auch nach Beendigung des Leasingvertrages unter Weiterberechnung der bisherigen, monatlichen Kosten und gleichem Leistungsumfang durch das Telematikwerk unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Das Telematikwerk GmbH“ möchte.
9. Datenschutz, SCHUFA-Klausel
9.1 Das Telematikwerk darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleistungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit es erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Telematikwerk-Dienstleistung zu ermöglichen oder um die Nutzungsgebühren abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass das Telematikwerk nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendigen, benötigte Daten für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
9.2 Der Kunde erklärt sich gegenüber dem Telematikwerk einverstanden, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes des Telematikwerk erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit Telematikwerk-Hardware ausgestatteten und auf dem Telematikwerk angegebenen Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und/oder, dass seinerseits ein berechtigtes Interesse hieran besteht und er ausdrücklich dem Telematikwerk zur Erbringung der Telematikwerk-Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner des Telematikwerk autorisiert.
9.3 Der Kunde willigt ein, dass das Telematikwerk von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt. Unabhängig davon wird das Telematikwerk der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Telematikwerk, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
9.4 Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumentengeben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. In entsprechender Weise verfahren die anderen genannten Unternehmen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers. Subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA Auskünften nicht enthalten. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. SCHUFA-Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH, Widdersdorfer Straße 403, D-50933 Köln.
10. Vertragslaufzeit, Kündigung
10.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zunächst 2 oder 3 Jahren. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres per Einschreiben kündigt. Dies gilt für den Tarif „Basic“ nur, wenn zusätzliche Dienste genutzt werden.
10.2 Das Telematikwerk ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung des Telematikwerk-Services sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen ab Rechnungstellung.
10.3 Das Vertragsverhältnis beginnt spätestens bei der Eingabe/ Aktivierung der persönlichen Daten auf dem Telematikwerk-Portal.
11. Sonstiges
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Telematikwerk und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, an welchem Ort der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. an welchem Ort die vom Telematikwerk gelieferte Hardware eingesetzt wird. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, München vereinbart. Das Telematikwerk ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.
11.3 Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 12/2025